Tonstudio Hamburg & PA-Verleih für Norddeutschland
Recording auf höchstem Niveau

Impressum & AGB

Angaben gemäß § 5 TMG

Juniton Studio & PA, vertreten durch
Markus Baier
Brackdamm 20
20537 Hamburg

Kontakt

Telefon: 040/8888 7468
E-Mail:

Internetpräsenz

Konzeption und technische Realisierung: Hendrik Terbeck

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) „Juniton Studio & PA“ im Folgenden „Juniton“

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) anzeigen

§1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbedingungen für alle Verträge mit „Juniton“ (Anbieter), insbesondere für Mietverträge, Dienstverträge und Werkverträge, die Anbieter mit einer natürlichen oder juristischen Person (Auftraggeber) abschließt. Nebenabreden werden grundsätzlich nicht getroffen. Ist dies ausnahmsweise doch der Fall, so bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Diese AGB gelten jeweils in ihrer aktuellen Form. Das gilt ebenso für die jeweils gültigen Preislisten. AGB, die Auftraggeber stellt, gelten auch ohne besonderen Widerspruch nicht.

(3) Auftraggeber ist der Vertragspartner von Anbieter und haftet für alle Ansprüche, die Anbieter aus Vertrag oder Gesetz entstehen. Handelt Auftraggeber für oder durch Dritte, für die Auftraggeber keine vertragliche oder gesetzliche Haftung übernommen hat, haften Auftraggeber und Dritter gegenüber Anbieter als Gesamtschuldner.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Anbieter sind freibleibend und unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich als ver-bindliche Angebote kenntlich gemacht sind. Nimmt Auftraggeber ein verbindliches Angebot an, liegt ein Vertragsschluss vor.

(2) Angebote von Auftraggeber sind verbindlich, solange sie nicht ausdrücklich als unverbindlich kenntlich gemacht sind. Nimmt Anbieter ein Angebot von Auftraggeber an, liegt ein Vertragsschluss vor.

(3) Änderungen der Leistung gegenüber dem Angebot, die für den Vertragszweck nicht erheblich sind und unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für Auftraggeber zumutbar sind, behält sich Anbieter ausdrücklich vor. Bei erheblichen Änderungen ist Anbieter verpflichtet Auftraggeber unverzüglich Mitteilung darüber zu machen. Wenn Auftraggeber diesen Änderungen nicht unverzüglich schriftlich widerspricht, gelten sie als genehmigt.

(4) Eine Verpflichtung zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch Anbieter besteht nur, wenn Auftraggeber dieses ausdrücklich verlangt hat.

§ 3 Vertragsbestandteile, Preise

(1) Leistungszeit und Leistungsort werden zwischen Anbieter und Auftraggeber gesondert vereinbart. Das betrifft insbesondere die Dauer der Inanspruchnahme der Leistung von Anbieter sowie die Frage, ob es sich um eine Bring- oder Holschuld handelt.

(2) Ist für den Leistungsort keine besondere Vereinbarung getroffen, so gilt grundsätzlich eine Holschuld ab Lager des Anbieters.

(3) Die Preise, für die durch Anbieter erbrachten Leistungen, bestimmen sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder nach den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Sämtliche Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Sämtliche Zahlungen sind im Voraus zu leisten.

§ 4 Sonderleistungen

(1) Dienstleistungen, die über das vereinbarte hinausgehen, wie etwa Anlieferung, Montage, Bedienung und Betreuung durch Personal von Anbieter, erfolgen aufgrund besonderer Vereinbarung und berechtigen Anbieter das zusätzlich vereinbarte Entgelt von Auftraggeber zu fordern. Ist kein gesondertes zusätzliches Entgelt vereinbart worden, so ist Anbieter berechtigt ein angemessenes Entgelt zu verlangen.

(2) Personalkosten werden als Tagessätze in Rechnung gestellt. Die in einem Tagessatz vorgesehene Einsatzzeit beträgt höchstens 10 Stunden. Jede weitere Stunde wird mit 1,2/10 des Tagessatzes berechnet.

(3) Die Auswahl der Mitarbeiter und deren Einsatzzeiten bestimmt Anbieter.

§ 5 Pflichten von Anbieter

Anbieter verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung am richtigen Ort zur richtigen Zeit in der richtigen Art und Weise anzubieten. Für die vereinbarte Leistung verpflichtet sich Anbieter eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen und Auftraggeber nach Abschluss der Leistung unverzüglich zuzustellen.

§ 6 Pflichten von Auftraggeber

(1) Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Leistung erforderlichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen und den Anbieter über Verhinderungsgründe unverzüglich und rechtzeitig schriftlich zu informieren.

(2) Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die er oder Dritte, mit denen Anbieter durch Auftraggeber aufgrund des Vertrages in Kontakt kommt, Anbieter oder Dritten, die mit Auftraggeber aufgrund des Ver-trages in Kontakt kommen, zufügt.

(3) Auftraggeber verpflichtet sich, die durch Anbieter aufgrund des Vertrages und der erbrachten Leis-tungen in Rechnung gestellten Forderungen innerhalb der vereinbarten Zeit, im Zweifel vor Erbringung der Leistung, zu erfüllen.

(4) Bei Vermietungen ist Anbieter berechtigt den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise im Voraus zu kassieren. Gleichzeitig muss er eine ordnungsgemäße Rechnung stellen.

§ 7 Kaution

(1) Anbieter ist berechtigt von Auftraggeber vor Erfüllung eine angemessene Sicherheitsleistung zu ver-langen. Dieses gilt insbesondere bei Vermietungen. Wird diese Sicherheitsleistung nicht rechtzeitig er-bracht, ist Anbieter berechtigt die Leistung zu verweigern.

(2) Entstehen am Eigentum von Anbieter Schäden, so ist Anbieter berechtigt einen angemessenen Teil der Kaution zur Sicherung seiner Schadensersatzansprüchen einzubehalten. Für diese Sicherung nicht erforderliche Teile der Kaution werden unverzüglich an Auftraggeber zurück geleistet.

(3) Anbieter ist verpflichtet die gesamte Kaution unverzüglich nach Rückgabe der Mietsache oder nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurück zu leisten. Anbieter ist berechtigt einen Teil oder die gesamte Kaution bis zur Bezahlung der gesamten Rechung oder eines Teils davon zurück zu behalten.

§ 8 Haftung

(1) Anbieter haftet nicht für mit- oder eingebrachte Gegenstände. Dieses gilt auch für Ton- oder Daten-trägermaterial, was Anbieter zur Bearbeitung überlassen wird. Insoweit haftet Anbieter nur für den Materi-alwert bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

(2) Anbieter haftet nur für Schäden, die Auftraggeber aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Anbieter, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(3) Die Haftung des Auftraggebers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§9 Nacherfüllung

Die Art der Nacherfüllung bestimmt Anbieter. Das Recht des Auftraggebers bei Fehlschlagen der Nach-erfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten bleibt unberührt.

§ 10 Verjährung

Ansprüche von Auftraggeber verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ansprüche von Anbieter verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

§ 11 Form von Anzeigen und Erklärungen

Anzeigen und Erklärungen sind gegenüber Anbieter schriftlich zu machen.

§ 12 Rücktritt

(1) Anbieter behält sich vor bei sachlich gerechtfertigtem Grund, insbesondere Nichtverfügbarkeit der Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Er ist verpflichtet den Vertragspartner unverzüglich über die Nicht-verfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Auftraggebers unverzüglich zu erstatten.

(2) Die Bedingungen des Rücktritts von Auftraggeber richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 Stornierung

(1) Stornierungen sind durch Auftraggeber schriftlich an Anbieter zu richten. Auftraggeber kann den Vertrag durch schriftliche Erklärung bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt kostenfrei stornieren.

(2) Bei schriftlicher Stornierungen nach diesem Zeitpunkt kann Anbieter einen Schadensersatz in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung, bei Stornierung von weniger als 10 Tagen vor dem Leistungszeitpunkt 50% der vereinbarten Vergütung verlangen und ab dem dritten Tage vor dem vereinbarten Leis-tungszeitpunkt, 80%.

(3) Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, daß ein Schaden nicht entstanden oder niedriger sei.

§ 14 Aufrechnungsverbot

Auftraggeber kann gegenüber Anbieter nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten For-derung aufrechnen.

§ 15 Mietsachen

(1) Auftraggeber verpflichtet sich unter Beachtung erhöhter Sorgfalt dafür zu sorgen, daß die von Anbieter eingebrachten Sachen und das eingesetzte Personal unbeschadet bleiben. Er hat ausreichend für Versi-cherung und Schutz zu sorgen.

(2) Auftraggeber hat für einen reibungslosen und barrierefreien Zugang und Abgang von Transporten und anderen logistischen Gegebenheiten zu sorgen.

(3) Desweiteren sorgt Auftraggeber dafür, daß technische Gegenstände von Anbieter trocken, erschütte-rungsfrei und sicher aufgestellt, gelagert und betrieben werden können. Das schließt den Zugriff unbefugter Dritter ein. Für von Auftraggeber eingesetzte Dritte, übernimmt er die Haftung.

(4) Werden vertragsgemäß technische Einrichtungen durch Anbieter betrieben, muß Auftraggeber für problemlose und passende Versorgung mit elektrischer Energie bzw. Stromzufuhr sorgen. Für Schäden, die durch Stromunterbrechung, -ausfall oder -schwankungen entstehen, haftet Auftraggeber unbeachtlich des eigenen Verschuldens.

(5) Sollten Auftraggeber im Rahmen eines Schadens Ansprüche gegen Dritte zustehen, so verpflichtet er sich diese bezüglich der von Anbieter erlittenen Schäden in entsprechender Höhe abzutreten. Anbieter tritt Ansprüche, die er gegen Dritte auf Grund eines erlittenen Schadens hat, an Auftraggeber ab, wenn dieser die Ansprüche gegenüber Anbieter erfüllt hat.

(6) Die Schadenshöhe bei Schäden an technischen Geräten bestimmt sich nach deren Neuwert. Es bleibt Auftraggeber unbenommen einen niedrigeren Schaden zu beweisen.

(7) Auftraggeber verpflichtet sich alle Ansprüche Dritter, insbesondere Inanspruchnahme, Belastungen, Pfandrechte und sonstige Rechtsanmaßungen von Gegenständen Anbieters freizuhalten. Sollte dies nicht gelingen, trägt Auftraggeber die Kosten einer Rechtsverfolgung und verpflichtet sich zur notwendigen Mithilfe und Unterstützung, insbesondere zur Auskunft und Überlassung von erforderlichen Unterlagen.

§ 16 Kündigung

(1) Unbeschadet der hier aufgeführten Klauseln steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht bei wichtigem Grund zu.

(2) Ein wichtiger Grund liegt auch in der wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers.

(3) Sollte zwischen den Parteien eine Ratenzahlung vereinbart sein, so ist Anbieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn Auftraggeber für zwei aufeinenderfolgende Termine oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Ratenzahlung in Verzug gerät.

§ 17 Kauf- und Verbrauchsgegenstände, Eigentumsvorbehalt

Alle Verbrauchsgegenstände und von Auftraggeber gekauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Anbieter.

§ 18 Studioaufnahmen

(1) Aufnahmen und sonstiges im Studio erstelltes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum von Anbieter.

(2) Auftraggeber hält Anbieter frei von Ansprüchen und Rechten Dritter bezüglich Ton- und Datenträgern. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus geistigem Eigentum, Urheberrecht, Leistungsschutzrechten und ähnlichem. Anbieter trifft diesbezüglich keine Pflicht zur Nachprüfung.

(3) Sollte Auftraggeber eine GbR sein, so haften alle Gesellschafter gegenüber Anbieter gesamtschuld-nerisch. Auftraggeber haftet auch für Dritte, die sich als Besucher, Zuhörer oder aus anderen Gründen im Studio und den dazugehörigen Räumen aufhalten.

(4) Auftraggeber versichert die einwandfreie Funktionstüchtigkeit aller eingebrachter technischer und mechanischer Gegenstände, die er im Studio verwendet oder Anbieter bestimmungsgemäß zur Verwen-dung überläßt. Auftraggeber haftet unbeschränkt für Schäden, die durch eingebrachte Gegenstände, insbesondere Instrumente, Verstärker, Computer und andere technische Gegenstände bei Anbieter ent-stehen.

(6) Bei Fremdleistungen, daß heißt bei Verwendung anderer Aufnahmen, Geräte, Gegenstände oder Per-sonen, als die Anbieters, übernimmt Anbieter keine Gewähr oder Haftung. Auftraggeber hält Anbieter frei von Rechten und Ansprüchen Dritter.

(5) Anbieter hat das Recht eine nach Absprache mit Auftraggeber ausgewählte Produktion zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies betrifft insbesondere die Präsentation im Internet. Eine weitergehende kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Auf Wunsch muß Anbieter die Urheber und ausführenden Künstler benennen.

(6) Für vereinbarte Studioleistungen Anbieters gilt § 13 entsprechend.

§ 19 Schlußbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Firmensitz ist Hamburg. Gerichtsstand in allen Angelegenheiten mit Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg. Für Angelegenheiten bei Studioaufnahmen ist Hamburg Erfüllungsort und somit gem. § 29 ZPO auch Gerichtsstand. Ist Anbieter Kläger, so wählt er unter mehreren zuständigen Gerichten das zuständige Gericht in Hamburg.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder einer schriftlich getroffenen Nebenabrede unwirksam sein, so berührt das nicht den übrigen Vertrag. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Klausel, die dem Willen der Parteien rechtlich und wirtschaftlich am nächsten ist.

(4) Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Haftungsausschluss und Datenschutz

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